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Straffung der Jagdverwaltung entmachtet Andreas Wiebe

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Kleine Jagdrechtsnovelle in NRW: Acht Verbände fordern sofortiges Aus für Rehwildabschusspläne.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die mittlere Ebene der Jagdaufsicht, die bislang beim Landesbetrieb Wald und Holz liegt, abschaffen. Das geht aus dem Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes hervor, die Umweltminister Johannes Remmel mit dem Datum vom 29. Mai an die Landtagspräsidentin übersandt hat. Des grünen Ministers enger Parteifreund Andreas Wiebe, Landesbetriebsleiter und damit zugleich Chef der derzeitigen oberen Jagdbehörde, war im vergangenen Herbst in die Schlagzeilen geraten. Innerhalb von zwei Tagen erlegte er auf Drückjagden zunächst ein führendes Sika-Alttier und dann in der Schonzeit einen Rehbock. Nach dem WILD UND HUND vorliegenden Entwurf der sogenannten kleinen Jagdrechtsnovelle nimmt er künftig keine jagdbehördlichen Aufgaben mehr wahr.
 
Statt der bisherigen drei- wird es dann nur noch eine zweistufige Jagdverwaltung geben: Grundsatzentscheidungen von landesweiter Bedeutung trifft das Umweltministerium als oberste Jagdbehörde. Zugleich wird das operative Geschäft der unteren Jagdbehörden, die bei den kreisfreien Städten und Kreisen angesiedelt sind, ausgeweitet. Die Aufgaben der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, die bislang zu Wald und Holz NRW gehört, gehen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es ist dann auch für die Durchführung der Falknerprüfung und die Verwaltung der Verwendung der Jagdabgabe zuständig.
 
Um die Erhebung dieser Gelder bei den Jagdscheininhabern auf eine rechtlich zuverlässige Basis zu stellen, war die kleine Jagdrechtsnovelle nötig geworden. Denn das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte zu erkennen gegeben, dass es die Sonderabgabe in seiner bisherigen Form für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Ausdrücklich weist das Ministerium darauf hin, die geplante Gesetzesänderung umfasse nur eine Neuorganisation und keine inhaltliche Änderung. Letztere bleibe dem ökologischen Jagdgesetz vorbehalten, das für das Jahr 2014 erarbeitet werde.
 
Das enttäuscht jene, die auf eine schnellere Neuausrichtung der Jagdpraxis gehofft haben. So haben acht Verbände den Minister in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, bereits im Zuge der kleinen Jagdrechtsnovelle „den bisherigen ,Rehwildabschussverhinderungsplan´ noch für das Jagdjahr 2013/2014 wieder aufzuheben bzw. abzuschaffen“. Unterzeichnet haben das Schreiben die Landesgliederungen von Waldbesitzerverband der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (WBV), der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), Naturschutzbund, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Grundbesitzerverband (GBV), Forstverein, Ökologischem Jagdverein und Waldbauerverband.
 
Sie erinnern damit daran, dass die Rehwildabschusspläne eigentlich landesweit bereits abgeschafft sein sollten. Doch wurde diese Entscheidung im vergangenen Jahr nach dem ursprünglichen Ende einer Versuchsphase noch nicht getroffen. Stattdessen wurde das Pilotprojekt in den Kreisen Höxter, Warendorf, Kleve, Rhein-Sieg-Kreis incl. Stadt Bonn und Hochsauerlandkreis bis einschließlich des gegenwärtigen Jagdjahres fortgeführt. Dies erfolge zur Vervollständigung der Datenerfassung. Für die Briefunterzeichner aber ist der gewünschte Nachweis, dass die Jägerschaft nach der ersten Versuchsphase die Konzeption eigenverantwortlich weiterführt, längst erbracht. Sie verweisen auf die seit fast zwei Jahren vorliegenden Empfehlungen des Arbeitskreises Jagd und Naturschutz. Auch mit den Spitzen der Landesjägerschaft bestehe mittlerweile weitgehende Einigkeit, den Rehwildabschussplan kurzfristig abschaffen zu wollen.
chb

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