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Südtirol: Abschuss von Problembärin war berechtigt

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Der Abschuss des Problembärs 2017 in Südtirol wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das meldete der Südtiroler Jagdverband. Laut Urteil der Staatsanwaltschaft Trient war der Abschuss gerechtfertigt. 

Bär
Aus Sicherheitsgründen musste die Bärin in Südtirol entnommen werden. (Symbolbild)
Foto: Horst Niesters

Am 12. August 2017 war die etwa 16-jährige Bärin KJ2 von Trienter Forstbeamten auf Anordnung des Landeshauptmanns Ugo Rossi erlegt worden. Sie hatte wenige Tage zuvor in den Wäldern bei Terlago einen Wanderer angegriffen und schwer verletzt. DNA-Analysen bewiesen, dass sie auch für einen Angriff 2015 auf einen Jogger bei Cadine verantwortlich war. Aus Sicherheitsgründen müsse der Bär daher entfernt werden, so Rossi.

Nach der Erlegung kam es aber zu heftigen Anfeindungen und Drohungen sowie Protesten von Tierschützern. Infolgedessen leitete die Staatsanwaltschaft von Trient Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Tötens eines Tieres ohne gerechtfertigten Grund ein. vk

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