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Südtirol: Landesregierung sichert sich Autonomie bei Beutegreifern

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Die Südtiroler Landesregierung hat am 5. Juni einem Gesetz zu Wolf und Bär zugestimmt. Dieser sieht vor, dass der Landeshauptmann „zur Entnahme, zum Fangen oder zum Töten von Exemplaren dieser Arten ermächtigen [kann], falls dies mangels anderer Lösungen für notwendig erachtet wird, und vorausgesetzt, dass der Bestand der Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet dadurch nicht beeinträchtigt wird“.

Braunbär
In Südtirol gibt es ein neues Gesetz, das die Entnahme von Bär und Wolf regelt.
Foto: Jürgen Schiersmann

Vorab muss jeweils ein Gutachten des staatlichen italienischen Umweltinstituts ISPRA eingeholt werden. Mit dem Gesetz soll einerseits die Berglandwirtschaft geschützt werden und andererseits sollen, so Landeshauptmann Arno Kompatscher in einer Pressemeldung, Konflikte mit Freizeitnutzern vermieden werden. vk

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