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Jagd auf Wolfshybriden: Staat entrechtet Pächter

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Der Abschuss der Wolfshybriden rund um den Ohrdrufer Truppenübungsplatz sollte quasi als geheime Staatskommandosache und unter ausdrücklichem Ausschluss der Revierinhaber erfolgen.

Bei der Jagd auf die Ohrdrufer Wolfshybriden demonstriert die Rot-rot-grüne Landesregierung ein eigentümliches Rechtsverständnis. (Symbolbild)
Foto: Reiner Bernhardt

Letztere haben – teilweise erst einen Tag vor dem Inkrafttreten des Inhalts – einen Brief des grün geführten Umweltministeriums erhalten. Darin wird den eigentlich Jagdausübungsberechtigten eine „naturschutzrechtliche Maßnahme“ auf den von ihnen gepachteten Flächen mitgeteilt. Sie müssten das dulden, ihre jagdlichen Einrichtungen den vom Ministerium beauftragten Personen zur Nutzung überlassen und alles unterlassen, was die Durchführung der Maßnahme behindere. Außerdem wird Pächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des „Duldungsgebietes“ im angegebenen Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt. Darüber hinaus werden die Jäger aufgefordert, „bis zum Abschluss der Maßnahme Dritten gegenüber unbedingtes Stillschweigen zu bewahren”. Diese Entmündigung ging dem Thüringer Landesjagdverband (LJV) deutlich zu weit. Er machte sie in seiner Mitgliederzeitschrift öffentlich.
Über die Methoden der Staatsbediensteten berichtete derweil die „Ostthüringer Zeitung“. Um die Ohrdrufer Mischlinge anzulocken, seien in deren Streifgebiet Schafe in Bäumen aufgehängt und andere Leckerbissen, wie Rehkeulen und Rollbraten, als Köder ausgelegt worden. Wohl nur ein schwacher Trost ist angesichts dieses Vorgehens, dass die inzwischen mehr als hundert Strafanzeigen gegen den Abschuss der Wolfshybriden sich letztlich gegen Umweltministerin Anja Siegesmund von den Grünen und ihre amtlichen Jagdhelfer richten. Die Anzeigen lassen aber außer Acht, dass die Berner Artenschutzkonvention die rot-rot-grüne Landesregierung zur umgehenden Entnahme von Mischlingswölfen verpflichtet, um den Bestand der reinrassigen Grauhunde nicht zu gefährden. chb

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