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Kabinett beschließt Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes

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Im Zuge der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat die Bundesregierung in ihrer Sitzung am 6. Juni den Entwurf zur Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes beschlossen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat die Änderung das Ziel, dass die Behörden im Falle eines Ausbruchs der ASP schnell Maßnahmen ergreifen können, um eine Seuchenausbreitung zu verhindern.

Schwarzwild Wildschwein
Schwarzwild kann ebenfalls Überträger der ASP sein.
Foto: Michael Breuer

Konkret bedeutet das, dass bestimmte Gebiete ohne Verzug abgesperrt, der Personen- und Fahrzeugverkehr eingeschränkt und eine intensive Jagd durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten angeordnet werden können. Darüber hinaus kann die Nutzung bestimmter landwirtschaftlicher Flächen zum Beispiel durch Ernteverbote reglementiert sowie eine vermehrte Fallwildsuche anberaumt werden, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Länder zudem die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten bestimmen zu können. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juni hervor.

Laut Deutschem Jagdverband (DJV) bestehe die Gefahr, dass die sehr weitreichenden Befugnisse bereits vor einem möglichen Seuchenfall ausgeschöpft werden könnten. Dies sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Die Folge seien aufwändige Gerichtsverfahren, so der DJV in einer Pressemitteilung. aml

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