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Jagdpolitik gegen Jäger, Land und Leute

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Die NRW-Regierungskoalition von SPD und Grünen hat mit Unterstützung der Piratenpartei am Abend des 29. April in namentlicher Abstimmung das Ökologische Jagdgesetz verabschiedet. Es bringt eine Vielzahl von Verboten und Auflagen, die die Jagd- und Revierpraxis nachhaltig verändern werden.

Erstmals wird der Rechtskreis Jagd faktisch den Natur- und Tierschutzrechten untergeordnet. Der Landesjagdverband (LJV) sieht in einer ersten Stellungnahme unter der Überschrift „Jagdgesetz ist politisches Armutszeugnis und ruft nach gerichtlicher Prüfung“ gleichwohl Erfolge für sich. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt in Erinnerung an die fünf Regionalkonferenzen und die Großdemonstration vor dem Düsseldorfer Landtag: „Ohne den Protest hätten wesentliche Änderungen allerdings nicht erreicht werden können“.
 
CDU und FDP hingegen warfen in einer hitzigen Parlamentsdebatte der rot-grünen Regierung vor, die Beteuerung einen Kompromiss gefunden zu haben, sei reine Augenwischerei. Gestrichen worden seien nur Punkte, die allein als Verhandlungsmasse im Gesetzesentwurf gestanden hätten. Damit meinten sie in erster Linie den Verzicht auf die Wiedereinführung der Jagdsteuer, aber auch die Tatsache, dass auf die zunächst vorgesehene Option für Vereine und Verbände verzichtet wurde, ebenso wie natürliche Personen ihre Flächen jagdfrei stellen zu lassen. Neu ist außerdem die Aufnahme des Höckerschwans in den Katalog der jagdbaren Arten. Darin verbleibt auch die Waldschnepfe, allerdings bei vierjähriger Vollschonung.
 
Ansonsten bleibt es bei den grundsätzlichen Verboten von Baujagd, Totschlagfallen und Ausbildung von Hunden an der kurzfristig flugunfähigen lebenden Ente. Abschusspläne orientieren sich künftig an Verbissgutachten. Das Muffelwild wird für vogelfrei erklärt und dem Sikawild im Arnsberger Wald geht es in den nächsten fünf Jahren nicht besser. Was CDU-Vizefraktionschefin Christina Schulze Föcking als „Verhöhnung der Jäger und der Menschen im ländlichen Raum“ brandmarkte, verteidigten Sprecher von SPD und Grünen als erforderliche Anpassungen aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
 
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) bescheinigte den Jägern, „Bedeutendes für die Hege von Wild zu leisten“. „Ein solches Gesetz muss gelebt werden“, warb er um konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Novelle, die er als „Signal über unser Bundesland hinaus“ bezeichnete.                                      
 
chb

„Jagdgesetz ist politisches Armutszeugnis und ruft nach gerichtlicher Prüfung“

NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt zur Verabschiedung des Jagdgesetzes durch den Landtag am 29. April 2015:

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NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg (Foto: Archiv)
  1. Nordrhein-Westfalen macht Jagdpolitik gegen Jagd und Jäger, Land und Leute. Die Regierungsfraktionen haben das Jagdgesetz einer ordentlichen parlamentarischen Beratung entzogen und auf undemokratische Weise durch den Landtag gepeitscht. Die Debatte im zuständigen Fachausschuss haben SPD und Grüne am 22. April verhindert, weil das Gesetz einer fachlichen Erörterung nicht standhält. Dies ist ein politisches Armutszeugnis und ruft nach gerichtlicher Überprüfung des Gesetzes.
  2. Die Regierungskoalition betreibt mit ihrer Jagdpolitik eine Klientelgesetzgebung nach ideologischen Vorgaben gegen den massenhaften Protest aus der Mitte der Gesellschaft. Gute jagdliche Praxis und ungeteilter Tier- und Artenschutz werden verhindert. Ohne den Protest hätten wesentliche Änderungen allerdings nicht erreicht werden können (keine Abschaffung des Reviersystems, keine Wiedereinführung der Jagdsteuer, Katalog jagdbarer Arten).
  3. Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden werden wir uns weiter mit allen gebotenen Mitteln für die Abkehr der verfehlten Politik in NRW einsetzen: „Für Land und Leute! Schluss mit den Verboten!“
PM LJV

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