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Verdacht auf illegalen Greifvogelfang

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Ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen steht im Verdacht, Jagd auf Greifvögel gemacht zu haben.

Die Kreispolizeibehörde Warendorf hat bestätigt, dass Beamte den 61-Jährigen mit einem toten Fasan in der Hand ertappt haben, den der Mann aus einem verbotenen Habichtkorb entfernt hatte, wo der Vogel vermutlich als Köder eingesetzt war.
 
Die Polizei stellte laut Einsatzbericht die Greifvogelfanganlage sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Jäger ein, der sich zu diesem Vorwurf gegenüber WILD UND HUND nicht äußern wollte. Die Behörde war vom Komitee gegen den Vogelmord über die Fangeinrichtung informiert worden.
 
In einer Pressemitteilung des Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV) vom 24. August heißt es, der Verband habe der Bitte seines Präsidiumsmitglieds vom 21. August 2015 entsprochen, mit Blick auf das Strafverfahren seine Mitwirkung im Präsidium des Landesjagdverbandes solange ruhen zu lassen, bis eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge erfolgt sei, behördliche Erkenntnisse hierzu vorlägen und das Strafverfahren abgeschlossen sei.
 
Das Präsidiumsmitglied hat in seinem Schreiben an den LJV weiterhin erklärt, dass es sich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens in keiner Weise bewusst sei und sich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und sämtlicher sonst in Betracht kommender Tatbestände vorbehalte.
 
Der Pressesprecher des Landesjagdverbandes, Andreas Schneider, erklärte auf Anfrage von WILD UND HUND, er vermöge die Vorwürfe „nicht weiter zu kommentieren“ und der LJV könne „nichts dazu sagen“, weil ihm keine Erkenntnisse vorlägen. „Der Sachverhalt liegt bei den ermittelnden Behörden.“
 
Schneider verwies aber auf etliche Anzeigen des Komitees gegen Jäger in der Vergangenheit, die vielfach im Sande verlaufen oder bei denen anschließend „überwiegend die Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt worden sind“.  
 
Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Der Habicht ist zudem Vogel des Jahres 2015. Wer Greifvögeln nachstellt, sie fängt oder tötet, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.
 
chb

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