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Waffenrecht: Bayern will Nachtzielhilfen legalisieren

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (beide CSU) setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass im Rahmen der anstehenden Änderung des Waffenrechts die Verwendung von auf der Waffe montierter Nachtsichttechnik bei der Jagd erlaubt wird.

Die CSU will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Nachtziel-Vorsatzgeräte wie dieses bei der Jagd genutzt werden dürfen.
Foto: Bernd Helbach

Das bestätigten die Ministerien auf WuH-Anfrage. Gemäß Waffenrecht zählen solche montierten Nachtsichtlösungen momentan zu den verbotenen Gegenständen. Schon seit 2016 gibt es aber in Bayern die Möglichkeit für Jäger, sich durch die Untere Jagdbehörde den Einsatz von Nachtsicht-Vorsatzgeräten genehmigen zu lassen. Das wollen Herrmann und Kaniber jetzt erleichtern: Die waffenrechtliche Einschränkung für Nachtsicht-Vorsatztechnik bei der Jagdausübung soll entfallen. „Damit will Bayern die Jäger unterstützen, die in der Praxis mit den herkömmlichen Methoden oft an ihre Grenzen stoßen“, so die Ministerien in einer gemeinsamen Stellungnahme an WuH. vk

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