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Wolf mit Fangschuss erlegt

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Am 17. Juni wurde in Fahrendorf im Landkreis Rotenburg ein schwer verletzter Wolf durch einen Fangschuss getötet. Gemäß der Wolfsverordnung wurden das Veterinäramt, die untere Naturschutzbehörde, der örtliche Jäger und ein Wolfsberater hinzugezogen.

Der Wolf war schwer verletzt, stark abgekommen und konnte sich nur noch mit großer Mühe bewegen. Der hinzugezogene Veterinär traf die Entscheidung, dass das Wildtier erlöst werden muss. Der Wolfsberater hat den Kadaver gesichert und mit dem niedersächsischen Wolfsbüro bereits die Übergabe organisiert. Der Kadaver wird nun zur weiteren Untersuchung dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin überstellt, wo die Ursache der Verletzung untersucht wird.

Wolf
(Symbolbild: Pixabay/ 942784)

Zur Regelung solcher Vorkommnisse wurde am 12. Februar 2021 vom Umweltministerium gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium ein entsprechender Erlass veröffentlicht. Mit diesem Erlass soll das Leiden von Tieren, die offensichtlich keine Chance haben zu überleben, verkürzt werden.

Dazu Minister Olaf Lies: „Dank der Wolfsverordnung können in Niedersachsen auch schwer verletzten Wölfen unnötige Qualen erspart bleiben. Wo zuvor wegen des strengen Schutzstatus Rechtsunsicherheit und unklare Befugnisse für teils lange Verzögerungen gesorgt hatten, haben wir jetzt im Sinne des Tierschutzes praktikable Handlungsketten.“

Der Fangschuss ist von der geltenden Erlasslage des Landes vollumfänglich gedeckt. Der Schütze bleibt anonym.

PM MUEBK NI

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