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Wolf zum Abschuss freigegeben

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In Bayern ist erstmals seit der Rückkehr der Art ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden.

In Bayern ist erstmals seit der Rückkehr der Art ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden. (Foto: Laszlo / Adobe Stock)

Die Regierung von Oberbayern erließ am 17. Januar eine Allgemeinverfügung, mit der sie die Entnahme des Wolfs GW2425m bis 31. März gestattet.

Grund ist „eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Begegnungen zwischen dem Wolf und Menschen“. Das Landesamt für Umwelt verzeichnete seit dem 13. Dezember 2021 alle paar Tage gesicherte Nachweise des Wolfsrüden, darunter mehrere Nutz- und Wildtierrisse in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim. Sie ereigneten sich immer wieder in Siedlungsnähe.

Für große Aufregung sorgte aber vor allem ein Video von Mitte Dezember, das einen Wolf vor erleuchteten Schaufenstern in der Gemeinde Bergen zeigt (WuH berichtete). Bergen liegt in dem Gebiet, wo jetzt die Verfügung gilt: die Landkreise Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land südlich der Autobahn A8 und östlich der Autobahn A93 mit Ausnahme des Nationalparks Berchtesgaden.

Zu der Entnahme berechtigt sind laut Regierung „die im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung Jagdausübungsberechtigten und die in diesen Revieren tätigen Forstbediensteten mit Jagdschein, Berufsjäger und Begehungsscheininhaber“. Wird ein Wolf tot aufgefunden oder geschossen, ruht die Genehmigung, bis zweifelsfrei geklärt ist, ob es sich dabei um GW2425m handelt oder nicht.

Einem Jäger, der im Geltungsbereich und -zeitraum der Verfügung irrtümlicherweise den falschen Wolf tötet, drohe „nichts, solange es kein Vorsatz war“, präzisierte der Pressesprecher der Bezirksregierung, Wolfgang Rupp, gegenüber WuH. Man gehe aber davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Fehlabschuss gering sei, da in der Region in den vergangenen Monaten nur GW2425m nachgewiesen worden sei.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßte die Entscheidung der Regierung: „Ich bin der festen Überzeugung: Man muss den Wölfen deren Grenzen aufzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll.“ Medien berichteten, dass Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz in Bayern oder der Landesbund für Vogelschutz eine Klage gegen die Verfügung vorbereiteten.

vk

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