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Wolfsgebiet Schermbeck: Keine Entnahme von Wölfen, die Pferde reißen

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Im Oktober 2021 haben Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck (NRW) drei Ponys gerissen und ein weiteres verletzt.

Zukünftig sollen auch die Halter von Kleinpferden beim Schutz vor Wolfsübergriffen finanziell unterstützt werden (Foto: Sarah Richter/Pixabay)

Die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hat das Umweltministerium NRW veranlasst, die Verhaltensauffälligkeit der dortigen Wölfe und die damit verbundenen Fragen einer Entnahme rechtlich prüfen zu lassen. Ein Rechtsgutachten wurde kurzfristig von Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Alexander Schink und dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Julian Ley, erstellt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „…davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, so dass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt ist“. In den genannten Fällen der Tötung von Pferden gab es keine Herdenschutzmaßnahmen, so das Gutachten.

Damit wäre nach Ansicht der Landesregierung in Düsseldorf eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich.

Zumutbare Alternativen seien Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau einer wolfsabweisenden Zäunung, nächtliches Aufstallen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Die Landesregierung wird deshalb künftig auch die Halter von Kleinpferden finanziell unterstützen, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. So wird das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen. Ab 1. Dezember 2021 sollen Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere gefördert werden – ähnlich, wie es für Gehegewild, Schaf- und Ziegenhaltung heute schon der Fall ist. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser: „Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es, nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so angst- und konfliktfrei wie möglich zu gestalten.“

rdb

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