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JAGD Jagdrecht Seite 5

Jagdrecht

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364 JVG – Rotwein kostete Jagdschein

364 JVG - Rotwein kostete Jagdschein NULL PROMILLE FÜR JÄGER Mark G. v. Pückler I . Die Rechtsgrundlage 1. „Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die...

363 JVG – Treibjagd nicht angekündigt

363 JVG - Treibjagd nicht angekündigt VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT VERLETZT Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,...

362 JVG – MAISANBAU AM WALD

362 JVG - Schussschneisen MAISANBAU AM WALD Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage „Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so...

361 JVG – Zu hoch gepokert

361 JVG - Zu hoch gepokert ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIE STELLFLÄCHE EINER KANZEL Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Der Jagdausübungsberechtigte darf auf einer land-...

360 JVG – Jagdschein verlängern – Nachtrag

360 JVG - Jagdschein verlängern Nachtrag zu WuH 5/2014, S. 82 Mark G. v. Pückler Ein Jäger, der seinen Jagdschein aus persönlichen Gründen nicht nahtlos verlängern will,...

359 JVG – Wildschadensersatz

359 JVG - Wildschadensersatz FEHLERHAFTES VORVERFAHREN UNBEACHTLICH Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. In Wild- und Jagdschadenssachen kann der ordentliche Rechtsweg (Amts- und Landgericht) erst beschritten...

358 JVG – Denkzettel verpasst

358 JVG - Denkzettel verpasst KITZE VORSÄTZLICH AUSGEMÄHT Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer...

357 JVG – Sturz vom Hochsitz

357 JVG - PÄCHTER HAFTET FÜR SICHERHEIT, Sturz vom Hochsitz Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit...

356 JVG – Jagdschein rechtzeitig verlängern

356 JVG - Jagdschein rechtzeitig verlängern PACHTVERTRAG ERLISCHT, MUNITIONSBESITZ WIRD ILLEGAL Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. „Der Jagdpachtvertrag erlischt, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins abgelaufen ist...

355 JVG – Wildernde Hunde

355 JVG - Wildernde Hunde DAS KANN DER JÄGER MACHEN Mark G. v. Pückler I. Die Rechtsgrundlage 1. „Als gefährlich gelten Hunde, 1. die sich als bissig erwiesen haben; 2. die durch...