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Zahl der Kleinen Waffenscheine hat sich verdoppelt

1943

Die Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt in Deutschland weiter an: Zum Jahreswechsel waren laut Bundesinnenministerium insgesamt 664.706 solcher Scheine im Nationalen Waffenregister eingetragen. Damit hat sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt.

Schreckpistolen kann man bereits mit einem Kleinen Waffenschein erwerben.
Foto: Pixabay

Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Auch beim Kleinen Waffenschein prüfen die zuständigen Behörden zunächst die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers. aml

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