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W I L D E R E R Wildschützen erregen mit ihren Taten die Gemüter. Bewundern die einen Schwarzgeher für ihren Schneid, verabscheuen andere deren illegales Handeln. Professor Johannes Dieberger wirft einen Blick auf die Geschichte der Emotionen weckenden Wilderei. Zweifellos ist Wilderei eine Form der Jagd, denn es werden frei lebende Wildtiere in einer aneignenden Form genutzt. Der Unterschied zum übrigen Waidwerk liegt darin, dass die Nutzung illegal ist und zum Teil mit anderen Methoden erfolgt. Wilderei gab es erst, nachdem die Jagd rechtlich auf wenige Personen beschränkt wurde. Nach dem römischen Recht war frei lebendes Wild herrenloses Gut. Die Jagd war allen freien Bürgern möglich. Die Volksrechte der Germanen erlaubten allen freien Stammesangehörigen die Jagd im Stammesgebiet beziehungsweise innerhalb der Gemeindegrenzen. In den Volksrechten gab es schon Strafen für Wildfrevel, wenn auch der so entstandene Schaden nur marginal war, weil das Potenzial einer nachhaltigen Wildnutzung nicht ausgeschöpft wurde. Ab dem neunten Jahrhundert belegten die fränkischen Könige Gebiete, die noch nicht bewirtschaftet wurden, mit dem Wildbann. Das betraf etwa höhere Lagen im Gebirge, Feuchtgebiete oder unbesiedelte Heideflächen. In den Banngebieten war die Jagd auf Wild der Hohen Jagd dem König und seinen Vasallen vorbehalten. Gemäß den Volksrechten wurde Wildfrevel zwar nicht mit Strafen an Leib und Leben, aber mit Geldbußen geahndet. Jedoch die meisten Untertanen konnten nicht bezahlen, weil bei dem vorherrschenden System der Naturalwirtschaft fast niemand über Bargeld verfügte. Friedrich II. von Verachtet und verehrt Wildschützenwaffen: Diese Vorderlader lassen sich auseinandernehmen und damit „unsichtbar“ im Rucksack oder unter der Jacke verstauen. Fo to : M ar ku s D eu ts ch 87www.wildundhund.de WILD UND HUND | EXKLUSIV | |
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