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FangjagdrEgElungEn Neben dem Bundesjagdgesetz gelten für jedes Bundesland eigene Vorschriften. Die wichtigsten haben Stephan Wunderlich und Friedrich von Massow zusammengefasst. Baden-Württemb. Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp. Totfang zulässig ja ja nein ja ja ja ja ja Jagdschein berechtigt zur Fallenjagd ja nein nur Lebendfang mit Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag ja ja ja nein ja Sachkundenachweis für Nichtjagdscheininhaber zur Ausübung der Fangjagd im befriedeten Bezirk erforderlich ja ja nein, nur mit gesonderter Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag nein ja, Jagdschein ja nein Anzeige der Fangjagd im befriedeten Bezirk ja ja (genehmigungspflichtig) ja nein nein nein nein Anzeige der Fangjagd im Revier ja nur Totfanggeräte nein nein nein nein nein technische Fallenprüfung oder Zulassung der Fallen nein ja, Totfanggeräte nein nein nein nein ja nein Fallenregistrierung Lebendund Totfanggeräte Totfanggeräte nur Lebendfang mit Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag nein nein nein nein, aber dauerhafte Kennzeichnung der Fallen nein Mindestanforderungen Eiabzugeisen 37 cm +/-10 %, 150 N 33 – 41 cm, 150 N nicht zulässig keine Angaben keine Angaben keine Angaben 37 cm +/-10 %, 150 N keine Angaben Mindestanforderung Kleiner Schwanenhals 46 cm +/-10 %, 175 N 41 – 51 cm, 175 N nicht zulässig keine Angaben keine Angaben keine Angaben 46 cm +/-10 %, 175 N keine Angaben Mindestanforderung Mittlerer Schwanenhals 56 cm +/-10 %, 200 N 51 – 66 cm, 200 N nicht zulässig keine Angaben keine Angaben keine Angaben 56 und 60 cm +/-10 %, 200 N keine Angaben Mindestanforderung Großer Schwanenhals 70 cm +/-10 %, 300 N 66 – 74 cm, 300 N nicht zulässig keine Angaben keine Angaben keine Angaben 70 cm +/-10 %, 300 N keine Angaben Zulässigkeit von Schlagfallen nach Conibear-Bauart nein nein nein ja ja ja nein ja Kontrolle Totfang 1 x täglich morgens 1 x täglich morgens nicht zulässig keine Angaben keine Angaben keine Angaben 1 x täglich innerhalb von 2 Stunden nach Sonnenaufgang keine Angaben Abfangen über § 4 TierSchG näher definiert nein nein nein nein nein nein nur Töten mit Schusswaffe (auch mit Mündungsenergie < 200 J erlaubt [§ 23 Abs. I LJG]) nein Drahtgitterfallen (Ausnahme Jungfuchsfallen) nein, nur Draht an Kontrollöffnungen nein, nur Draht an Kontrollöffnungen nur Lebendfang mit Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag ja ja ja ja (mit Sichtschutz für das gefangene Tier) ja Mindestmaße Kastenfallen in cm ≥ Fuchs: 130 x 25 x 25, < Fuchs: 100 x 15 x 15 ≥ Fuchs: 130 x 25 x 25, < Fuchs: 100 x 15 x 15 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben ≥ Fuchs: 130 x 25 x 25 < Fuchs 100 x 15 x 15 keine Angaben Mindestmaße Wieselwippbrettfallen (L x B x *H1 x **H2) in cm (*H1 = niedrige Seite, **H2 = hohe Seite) 50 x 8 x 8 x 13 50 x 8 x 8 x 13 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben 80 x 10 x 10 x 15 keine Angaben Mindestmaße und -durchmesser Rohrfallen in cm 200 x 25 ≥ Fuchs: 130 x 25, < Fuchs: 100 x 15 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben ≥ Fuchs: 130 x 25 < Fuchs 100 x 15 keine Angaben Kontrolle Lebendfang (außer Wieselwippbrettfallen, Kontrolle in der Regel tagsüber alle 6 Stunden) 1 x täglich 1 x täglich morgens keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben 1 x täglich innerhalb von 2 Stunden nach Sonnenaufgang keine Angaben Jungfuchsfallen aus Drahtgeflecht ja, nur mit gesonderter Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag ja nur Lebendfang mit Genehmigung der Jagdbehörde auf Antrag ja ja ja ja (mit Sichtschutz für das gefangene Tier) ja Katzen-/Hundefang im Zuge des Jagdschutzes ja, Fundsache. Töten ist nicht zulässig. ja ja, außerhalb des Schutzradius ja, außerhalb des Schutzradius ja, außerhalb des Schutzradius ja, Fundsache. Töten ist nicht zulässig. ja, außerhalb des Schutzradius bauartbedingt mögliche Mehrfachfänge (kein Krähenfang, bspw. bestimmte Rohrfallentypen, Jungfuchsfallen) ja ja ja ja ja ja ja zusätzliche Richtlinien der LJV, die über LJG und Durchführungsverordnung hinausgehen ja ja nein nein nein nein nein nein Zur Verfügung gestellt vom Deutschen Jagdverband (DJV), Stand: August 2014 www.wildundhund.de 95Wild und Hund | Exklusiv | |
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