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9danken, dass es nicht zu mehr Unfällen mit abgeprallten Jagdgeschossen oder Geschosssplittern kommt. Verschiedene Untersuchungen, u. a. von der Deutsche Versuchsund Prüfanstalt für Jagdund Sportwaf en (DEVA) aus dem Jahr 2009, belegen, dass ein Büchsengeschoss beim Eintritt in weiches Erdreich einen Mindestwinkel von 10 Grad nicht unterschreiten darf, weil das Projektil sonst mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in den Boden eindringt, sondern abprallt. Eine entsprechende Gefährdung des Hinterlandes ist die Folge. Bei einem auf ebener Erde stehenden Schützen wird dieser Winkel schon ab einer Schussentfernung von zehn bis zwölf Metern unterschritten! Die Notwendigkeit von Drückjagdböcken bei Bewegungsjagden wird daraus deutlich. Nie dürfen Forstwege oder sonstige befestigte Flächen als Kugelfang betrachtet werden. Das Eindringen des Projektils ist hier praktisch unmöglich und dessen Abprallen und ot auch Zerlegung vorprogrammiert. Querschläger aber haben ein enorm großes Gefährdungspotenzial. Jagdeinrichtungen oder Schützenstände an Forstwege als Schussschneisen zu platzieren, ist daher grob fahrlässig. Befestigte Wege bieten niemals sicheren Kugelfang. Schon aus Sicherheitsgründen gehört hier kein Schützenstand hin! Trit das Geschoss nicht in einem Winkel von mind. 10 Grad auf, dringt es wahrscheinlich nicht in den Erdboden ein, sondern prallt ab. | |
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