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Reform der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

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Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) hat am 22. August angekündigt, die landwirtschaftliche Unfallversicherung reformieren zu wollen. Der Zeitpunkt wäre also günstig, auch den jagdlichen Bereich innerhalb der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu verändern. Welches Modell würden Sie für die Zukunft bevorzugen?

Stimmen Sie ab!
Modell 1
Modell 2
Modell 3
Modell 4
Möchten Sie auch ein solches Voting?

 
Modell 2. Der Jagdunternehmer bleibt Pflichtmitglied in der
Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Katalog der versicherten
Personen wird auf mithelfende Jagdgäste wie Begehungsscheininhaber und
Nachsuchenführer explizit erweitert.
 
Modell 3. Der Jagdunternehmer wird von der Pflichtmitgliedschaft in der
Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befreit. Gesetzlich wird
festgeschrieben, dass er sich und seine Helfer bei einem
Versicherungsanbieter seiner Wahl gegen Unfälle versichern muss
(Versicherungspflicht).
 
Modell 4. Der Jagdpächter wird aus dem Sozialgesetzbuch als Unternehmer
gestrichen. Es besteht für ihn keine Pflicht sich und seine Helfer
gegen Unfälle zu versichern. Jedem Jäger wird freigestellt, eine
private Unfallversicherung bei einem Anbieter seiner Wahl
abzuschließen.


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