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Treibjagd ohne Tierschützer

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In der Steiermark/Österreich können Jäger Tierschutzaktivisten bei Treibjagden jetzt aus dem Wald verweisen.

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Eine Novelle schützt Steiermarks Jäger vor Störenfrieden. Foto: dpa
Eine entsprechende Novelle zum Jagdgesetz, die kürzlich im Österreichischen Landtag beschlossen wurde, will mit dieser Schutzbestimmung auch die Sicherheit der Demonstranten gewährleisten.
 
Künftig müssen Jagdgegner auch damit rechnen, dass ihre Identität festgestellt und die Polizei eingeschaltet wird. Grund dieser Gesetzesänderung auf Antrag der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) seien 2011 Zwischenfälle bei Treibjagden in der Steiermark und bei Graz gewesen. Dort hatten Tierschützer die Jagd mit Regenschirmen gestört und ein filmender Aktivist sowie ein Polizist waren verletzt worden.
 
Die Steiermark ist neben Niederösterreich und dem Burgenland das dritte österreichische Bundesland, das diese Regelung einführt.
sd


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