Ein Jäger aus dem Berchtesgadener Land hat sich eine Strafanzeige eingefangen, weil er einen freilaufenden Hund erschoss.
(Symbolbild: Comofoto / AdobeStock)
Grundsätzlich dürfen wildernde Hunde unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden. Ob diese im vorliegenden Fall am Högel in der Gemeinde Anger vorliegen, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Dem Jäger aus dem Landkreis Berchtesgadener Land wird seitens des Hundehalters ein Verstoß gegen Tierschutzgesetz vorgeworfen. „Die Tat soll sich in der Morgendämmerung ereignet haben“ und „der Hund einer Frau aus Anger wurde im Rahmen einer Jagdhandlung durch eine Schussabgabe getötet“, so der Leiter der Polizeiinspektion Bad Reichhall, Peter Huber, gegenüber pnp.de. Infolgedessen kam es zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.
fh