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Brandenburg: Schonzeitaufhebung für Rehböcke

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Die Schonzeit für Rehböcke ist im Januar in einer Reihe von Brandenburger Revieren speziell für Bewegungsjagden aufgehoben worden. Das Potsdamer Umweltministerium begründete dies auf Anfrage von WILD UND HUND mit dem hohen Verbiss an jungen Waldbäumen und „der Tatsache, dass die Freigabe der Rehböcke bei den Drückjagden die Bejagung des gesamten Rehwilds erheblich erleichtert und damit eine Reduzierung der Gesamtpopulation möglich macht“. Das Ministerium wörtlich: „Auf die Ansprache des Geschlechts muss keine Zeit verwendet werden.“

In Brandenburg wurde die Schonzeit von Rehböcken im Januar speziell für Bewegungsjagden aufgehoben.
Foto: Stefan Meyers

Die Schonzeitaufhebung, die sich laut Ministerium „ausschließlich auf konkret benannte Bewegungsjagden im Monat Januar“ bezog, galt für zehn Oberförstereien des Landes Brandenburg. Weitere Anträge seien von den Berliner Forsten und von kommunalen Forstbetrieben gestellt worden.

Die „erhöhte Wildschadenssituation“ lasse „eine Verjüngung der Hauptbaumarten nicht zu“, nannte die Behörde einen maßgeblichen Grund für die Abschussfreigabe von Rehböcken im Januar, obwohl deren reguläre Jagdzeit in Brandenburg am 31. Dezember endet. Das Umweltministerium verwies auf die landesweite Waldinventur von 2012, „wonach fast die Hälfte (44,6 Prozent) der jungen Pflanzen durch Verbiss geschädigt ist“. Insbesondere die für den Waldumbau wichtigen Laubbaumarten seien „stark gefährdet“. Die Inventur beinhaltet nicht nur den Terminaltriebverbiss, sondern auch den mehrfachen Verbiss von Seitentrieben „bei intakter Terminalknospe“. Zusätzlich führten nach Angaben des Ministeriums einzelne Oberförstereien „regelmäßig eigene Verbiss- und Schälschadensinventuren“ durch.

Die Behörde zog schließlich das Resümee „Die Konzentration auf den Schuss und damit eine schnelle tierschutzgerechte Erlegung sowie eine verantwortungsvolle Erlegung des Rehwildes stehen im Vordergrund. Ziel ist es, einen hohen Anteil von weiblichem und jungem Wild zu erlegen. Dass dies mit der Schonzeitaufhebung gelungen ist, zeigen die Streckenauswertungen der im Januar durchgeführten Bewegungsjagden in den 10 Landeswaldoberförstereien.“ roe

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