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Fischerei darf Otter nicht gefährden

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Die Reusenfischerei am Steinhuder Meer bei Hannover darf den Fischotter nicht gefährden. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 31. Januar.

Fischotter
Fischotter erobern Lebensräume zurück. (Foto: Jürgen Weber)
Die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde muss nun die Details regeln, wie an Niedersachsens größtem Binnensee künftig gefischt werden darf. Diskutiert wird, die Reusen mit Reißnähten zu versehen, so dass sich ein Otter befreien kann, wenn er dort hineingerät.
 
Geklagt hatte die Aktion Fischotterschutz. Sie sieht die vor drei Jahren erstmals nachgewiesenen Otter durch die Binnenfischerei als gefährdet an. Es wird vermutet, dass sich zwei bis fünf Fischotter am Steinhuder Meer etabliert haben. Die Binnenfischer am Steinhuder Meer befürchten dadurch Ertragseinbußen und Mehrkosten.
 
Der Landesfischereiverband Niedersachsen hat sich nun eingeschaltet und kündigte an, dass die Fischer gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden. Er misst dem Urteil deutschlandweit Signalwirkung bei.
mh

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