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Klage gegen Knickschutz

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Drei Landwirte haben gegen die neuen Knickschutzvorschriften der rot-grünen Landesregierung am 4. September Klage beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Schleswig-Holstein) eingereicht.

Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hatte zum 28. Juni eine neue Biotopverordnung erlassen und diese – ohne Beteiligung des Landtags – durch einen Durchführungserlass ergänzt. Darin wird die Bewirtschaftung der Knicks stark eingeschränkt. Die Knicks in Schleswig-Holstein mit einer Gesamtlänge von rund 68 000 Kilometern sind ein typischer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft und werden von den Landwirten als solche seit mehreren Hundert Jahren erhalten.
Laut Verordnung soll es nun beidseitig des Knicks einen 50 Zentimeter breiten Streifen geben, der nicht bewirtschaftet werden darf. Das seitliche „Aufputzen“ des Knicks wird ebenfalls stark eingeschränkt und technisch erschwert. Überhaltende Bäume im Knick, die dicker als 60 Zentimeter sind, dürfen nicht mehr genutzt werden.
Die drei Landwirte sehen sich dadurch unzulässig in ihren Bewirtschaftungsmöglichkeiten und der Nutzung ihres Eigentums beschränkt. Interventionen des Bauernverbandes verliefen bisher ergebnislos. Der Verband unterstützt die Klage der Landwirte gegen das Land. Er ist der Auffassung, dass die Beeinträchtigung des Eigentums rechtswidrig ist. Außerdem sei die Verordnung ohne hinreichende gesetzliche Grundlage und ohne Beteiligung des Landtages erlassen worden.
mh

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