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Landnutzer in Schleswig-Holstein klagen für ihr Recht

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Für Teile der seit April 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeitenverordnung haben 14 Betroffene Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes in Schleswig eingereicht.

Landnutzer in Schleswig-Holstein klagen für ihr Recht
Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein unterstützt die Normenkontrollanträge für die neue Jagd- und Schonzeitenverordnung gemeinsam mit anderen Verbänden von Landnutzern. Foto: LJV
Damit wehren sie sich gegen die Einschränkung ihrer Jagd- beziehungsweise Jagdausübungsrechte als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht. Unterstützt werden die Kläger durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes sowie vom Verband der Binnenfischer und Teichwirte und dem Landesfischereiverband.
Die Verbände werten ihre geschlossene Unterstützung als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Agrarminister Robert Habeck (Grüne). Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die für die Verordnung notwendigen Begründungen seien fehlerhaft oder wurden überhaupt nicht gegeben.
Von den Verbänden wurde bereits direkt nach Bekanntwerden der neuen Jagd- und Schonzeiten angemerkt, dass diese nicht sachlich, sondern ideologisch begründet seien. Insbesondere werden die aufgehobenen beziehungsweise verkürzten Jagdzeiten bei den Schalenwildarten Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild sowie bei einzelnen Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.
Nach Auffassung der Kläger sei insbesondere ihr Jagdrecht beziehungsweise ihr Jagdausübungsrecht als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt. Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Verwaltungsrechtsprofessors Dr. Michael Brenner von der Universität Jena gestützt. Dieser wurde auch als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird sie in den Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht vertreten. mh

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