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Leiter der Oberen Jagdbehörde räumt zwei Verstöße gegen Jagdrecht ein

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Zweimal innerhalb von zwei Tagen hat Andreas Wiebe, Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz und damit zugleich Chef der oberen Jagdbehörde, gegen geltendes Jagdrecht verstoßen. Sein Chef und Grünen-Parteifreund, NRW-Umweltminister Johannes Remmel, sieht darin augenscheinlich keinen Grund zur Aufregung und hält weiter an Wiebe fest. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Josef Hovenjürgen im nordrhein-westfälischen Landtag hervor.

Danach erlegte Wiebe am Hubertustag (3. November 2012) während einer Drückjagd des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein „versehentlich einen Rehbock der Klasse II“. Nach Augenzeugen-Angaben handelte es sich um einen lauscherhohen Gabler. Den Bock, der zu diesem Zeitpunkt Schonzeit hatte, habe der Schütze „fälschlicherweise für ein weibliches Tier gehalten“, so Remmel.
Aus dessen Antwort wird deutlich, dass Wiebe bereits am Vortag in Arnsberg auf einer Drückjagd ein führendes Sika-Altttier erlegt hatte. „Unter Berücksichtigung der Erlegungsumstände war die Erlegung durch die geringe Stärke des Sikaaltiers und die Tatsache, dass das Tier alleine vom Schützen (ohne Kalb) gesichtet wurde, bedingt. Einzeln kommende Tiere waren vom Jagdleiter freigegeben“, schreibt der Minister. Zwar wurde „im Nachgang bei dem erlegten Sikaalttier eine Laktation (Muttermilch, Anm. der Redaktion) festgestellt“. Offensichtlich aber hält Remmel dies für nahezu bedeutungslos. Denn er verweist darauf, „dass ab Anfang November Sika-Kälber nicht mehr auf die Milch des Alttieres angewiesen“ seien. Darüber hinaus hat das Ministerium nach Befragung von Wiebe „keine Erkenntnisse“ über Wild, das der Leiter von wald und Holz falsch angesprochen und dann erlegt hat.
Remmel bejaht die Vorbildfunktion Wiebes auf Jagden. Dies „gilt grundsätzlich und insbesondere auch in der Funktion als Leiter der oberen Jagdbehörde. Deswegen hat Herr Wiebe sein Verhalten ausdrücklich bedauert und versichert, zukünftig noch gewissenhafter die Anforderungen wahrzunehmen“, beteuert der Minister. Die Erlegung des Rehbocks war übrigens der unteren Jagdbehörde gemeldet worden, die dafür die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 200 Euro verhängte.
chb

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