Ab 2017 gelten Jagdgenossenschaften als Unternehmen
Deshalb müssen sie die Pachteinnahmen zukünftig versteuern. Diese Kosten werden dann voraussichtlich auf die Pächter abgewälzt. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in der WILD UND HUND 16/2016.
Den Vordruck für die Optionserklärung finden Sie hier: