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Rund um die Jagd lauern zahlreiche Risiken. Mit dem erstklassigen Jagd-Haftpflichtschutz der Gothaer sind Sie immer gut abgesichert. Denn sie übernimmt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben.
Zum Beispiel, wenn ein Jagdgast sich an einem baufälligen Hochsitz verletzt, Sie durch den Gebrauch einer Schusswaffe einen Schaden anrichten oder Ihr Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
Die Jäger des Gothaer-Fachbereichs kennen die speziellen Risiken genau und setzen sie kontinuierlich in innovative Versicherungslösungen um.
Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist außerdem Voraussetzung für das Lösen des Jagdscheins.
Highlights auf einen Blick:
- Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Verletzungen von Personen (und jetzt auch von Jagdhunden) bei Schusswaffengebrauch
- Verletzung des Versicherungsnehmers durch Schusswaffen Dritter (Eigenschaden bis zur Deckungssumme)
- Forderungsausfall bis zur Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung
- Halten und Gebrauch von jagdlich brauchbaren/verwendbaren Hunden, Beizvögeln und Frettchen in unbegrenzter Anzahl rund um die Uhr (inkl. Mietsachschäden durch Hunde)
- Hundewelpen gelten in unbegrenzter Anzahl bis zu 36 Monate ohne Nachweis der Ausbildung als mitversichert
- Innovationsklausel – automatischer Einschluss verbesserter Konditionen
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