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Schleswig-Holstein: Jagdgesetz soll geändert werden

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Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) soll in Schleswig-Holstein das Landesjagdgesetz geändert werden. Das teilte Agrarminister Robert Habeck (Grüne) im Anschluss an ein Gipfeltreffen zum Thema ASP am 12. Januar auf Landesebene in Kiel mit.

Wildschwein
Das Landesjagdgesetz soll in Schleswig-Holstein aufgrund der drohenden ASP geändert werden.
Foto: Shutterstock

Teilgenommen hatten Vertreter von Verbänden aus Landwirtschaft, Jagd, Tierschutz und Naturschutz sowie des Innenministeriums, der Polizei und der kommunalen Spitzenverbände. Unter anderem müssten die Risiken innerhalb der Wildschweinpopulation gesenkt werden, hieß es. Dafür will das Land die Jagd erleichtern und das Landesjagdgesetz ändern. So sollen künstliche Lichtquellen zugelassen werden. Außerdem sollen Landwirte Schussschneisen im Mais anlegen oder die Felder selbst einzäunen. Unterbleibt dies, soll die Pflicht zum Wildschadenersatz durch den Jagdausübungsberechtigten entfallen. Auch in Naturschutzgebieten soll unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf Schwarz-wild zugelassen werden. Bis Jahresende wurden bereits rund 1 500 Proben von Wildschweinen auf ASP untersucht, alle waren negativ. mh

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