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UNO-Beschluss: 3. März ist „World Wildlife Day“

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Die UNO hat den 3. März zum „World Wildlife Day“ ausgerufen.

 Das beschloss die Generalversammlung am 12. Dezember 2013 (draft A/C.2/68/L.48). In Deutschland gibt es diesen Tag bereits seit 1973 als „Tag des Artenschutzes“. Er geht zurück auf das „Washingtoner Artenschutzabkommen“ (CITES) aus dem Jahr 1973. Die UNO will mit dem „World Wildlife Day“ das Bewusstsein für die wilde Fauna und Flora würdigen und stärken. Auch äußert sie ihre Besorgnis über den wachsenden illegalen Handel mit Tier- und Pflanzenarten. Sie betont in ihrem Beschluss den Beitrag des Wildes unter anderem zum ökologischen, genetischen, sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und ästhetischen Wohlergehen der Menschen. Aber auch die Abkommen von Rio und von Johannesburg, die Agenda 21 und die Biodiversitätsstrategie soll der Tag in Erinnerung rufen. Die UNO ruft ihre Mitgliedsstaaten, aber auch Organisationen und jeden Bürger deshalb dazu auf, den „World Wildlife Day“ zu begehen. vk 

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