In Deutschland ist zum Wiederladen von Patronen und zum Schießen mit Vorderla-dern eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich.
Die Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) bie¬tet in ihren Institutsräumen re¬gelmäßig Lehrgänge zur Erlangung der Fachkunde an.
In den Lehrgängen werden die praktischen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt, die zum privaten Herstellen von Patronen, zum Umgang und Erwerb von Pulver sowie beim La¬den und Schie¬ßen mit Vorderladerwaffen nötig sind. Entsprechend den ge¬setzlichen Vorgaben beträgt die Lehrgangsdauer für den kom¬binierten Lehrgang (Wiederladen und Vorderladen) 2 Tage und für Vorderla¬derschützen 1 Tag.
Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang ist die Vorlage einer Unbedenk-lich¬keitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffge¬setz, die bei der Kreispolizeibehörde oder dem Kreisordnungsamt zu beantragen ist. Wei¬terhin müssen die Anwärter das 21. Lebensjahr vollen¬det und ein Be¬dürfnis ha¬ben. Das Bedürfnis wird bei Jagdscheininhabern und Sport-schützen in der Regel unter¬stellt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
Lehrgangsgebühren:
Wieder-/Vorderladen – € 201,10 (inkl. DEVA-Wiederladebuch)
Vorderladen – € 90,95 (inkl. Lehrmaterial)