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Verpackungsregister: Jäger sollen sich noch nicht registrieren

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Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät Jägern dazu, von einer Registrierung beim Verpackungsregister vorerst abzusehen. Das neue Verpackungsgesetz wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und soll für viele Anbieter von Wildbret neue Pflichten mit sich bringen. Das Gesetz löst die bislang geltende Verpackungsverordnung ab und schreibt unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von kunstoffverpackten Produkten vor.

Ab 1. Januar 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz ein.
Foto: DJV

Auf Grund des Gesetztes vermeldete der Dachverband am 2. November, dass ab nächstem Jahr verpacktes Wildbret ohne Registrierung nicht mehr verkauft werden dürfe. Doch nun soll durch ein vom DJV in Auftrag gegebenes Gutachten zunächst erst einmal geklärt werden, ob Jäger von dem neuen Gesetz überhaupt betroffen sind. Das Ergebnis des Gutachtens soll voraussichtlich Ende November vorliegen. Juristen haben Zweifel, ob es sich bei Jägern überhaupt um gewerbsmäßige Produzenten handelt. aml

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