Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen fordert eine intensivere Schwarzwildbejagung. Eine Maßnahme ist, dass das Mindestkaliber für Frischlinge bis 15 Kilogramm (aufgebrochen) in 44 Landkreisen NRWs befristet heruntergesetzt wurde.
Damit ist Paragraph 19 Abs. 1 Nr. 2b) Bundesjagdgesetz und Paragraph 19 Abs. 3 Landesjagdgesetz NRW in den betroffenen Landkreisen NRWs bis zum 31.03.2013 außer Kraft. Mindestkaliber für Frischlinge bis 15 kg ist ab sofort .22 Hornet.
Mehr zum Thema Mindestkaliber bei der Frischlingsbejagung in NRW finden Sie auf der Seite des Landesjagdverbandes.
-hei-