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Wolfsbejagung: EU zeigt sich aufgeschlossen

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Der Generalanwalt der EU hat sich für die Lizenzjagd auf Wölfe zur Bestandsregulierung ausgesprochen, solange den Ansprüchen der EU-Gesetze genüge getan wird.

FACE-Präsident Torbjörn Larsson bewertet es positiv, dass der Generalanwalt der EU sich für die Lizenzjagd auf Wölfe ausgesprochen hat.
Foto: FACE

Sein Verdikt ist zwar nicht bindend, aber in der Regel folgt der Gerichtshof der EU der Empfehlung des Generalanwalts. Das geht aus einer Pressemeldung der European Federation for Hunting and Conservation (FACE) vom 10. Mai hervor. Hintergrund ist eine Anfrage des obersten finnischen Verwaltungsgerichtshofes, der gemäß Artikel 16.1.e der europäischen Habitatsdirektive eine Ausnahmegenehmigung zur Lizenzjagd auf den Grauhund beantragt hatte. Finnland argumentiert, dass eine solche Erlaubnis zur Eindämmung der Wilderei und zum Schutz von Hunden und der Bevölkerung beitrage. FACE-Präsident Torbjörn Larsson bemerkte dazu, dass von der Meinung des Generalanwaltes ein wichtiges Signal ausgehe. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten ausreichend rechtlichen Freiraum, um flexibel, pragmatisch und nachhaltig mit Großraubtieren umzugehen. Das Urteil des EU-Gerichtshofes wird in der zweiten Jahreshälfte 2019 erwartet. rig

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