Bei dem Gesetzesentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ sollte wiedermal das Waffenrecht erheblich verschärft werden. Der Gesetzesentwurf wurde überraschend am 10. Mai durch die Bundesregierung vorgelegt. Nun wurde er allerdings vorerst zurückgezogen.
Bestandteil des Entwurfs war, dass eine Abfrage der Waffenbehörden an die Gesundheitsämter stattfinden sollte. Hunderttausende Waffenbesitzer würden somit diskriminiert werden. Die damit einhergehende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflichte stellt sich zudem als grundrechtsrelevant dar. Glücklicherweise konnte das Vorhaben durch den Druck des Deutschen Schützenbundes DSB und weiterer Interessenverbände vorerst verhindert werden.
PM DSB/ jb