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Antrag abgelehnt: Wolf keine jagdbare Art

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DJV wirft Ampelkoalition Wortbruch vor.

Antrag abgelehnt: Der Wolf wird nicht in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen. (Foto: Piotr Krzeslak/ AdobeStock)

Der Umweltausschuss des Bundestages hat gestern mit den Stimmen der Ampelkoalition einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für ein aktives Wolfsmanagement und die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten abgelehnt“, so der Deutsche Jagdverband in einer Pressemitteilung von heute.

Auch der Brief von Bundesumweltministerin Steffi Lemke an den EU-Kommissar für Umwelt lege in eklatanter Weise offen, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht umsetzen will. Der DJV ist enttäuscht über diesen Wortbruch und fordert die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Größter Handlungsbedarf bestehe in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Die Entscheidung der Ampelfraktionen offenbart in seltener Klarheit, dass ein europarechtskonformes Bestandsmanagement beim Wolf nicht ernsthaft verfolgt wird, sondern die Menschen im ländlichen Raum allein gelassen werden“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Weidehaltung und Grünlandnutzung seien vielerorts ernsthaft in Gefahr, das sei ein schwerer Schlag gegen die Kultur- und Landschaftspflege, so Dammann-Tamke weiter.

Allein in Brandenburg – dem Bundesland mit den meisten Rudeln – würden heute bereits mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden leben. Die Zahl der Nutztierrisse habe sich entsprechend innerhalb eines Jahrzehnts bundesweit fast verzwanzigfacht: von unter 200 Tieren im Jahr 2012 auf beinahe 4.000 im Jahr 2020. Der DJV fordert die Bundesregierung auf, ein Bestandsmanagement für den Wolf inklusive Bejagung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich endlich umzusetzen.

In der Expertenanhörung zum Wolf im Umweltausschuss des Bundestages habe Professor Michael Brenner bereits Mitte Januar 2023 betont, dass ein aktives Bestandsmanagement EU-rechtlich zulässig und vom Europäischen Gerichtshof abgesichert sei. Professor Sven Herzog habe in derselben Anhörung bestätigt, dass Deutschland Teil der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation sei, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinde.

Das Europäische Parlament habe im November 2022 den Druck deutlich erhöht und die EU-Kommission in einer Resolution aufgefordert, vor dem Hintergrund ansteigender Bestände die EU-Wolfsstrategie neu zu bewerten. Demnach solle unter anderem umgehend ein Verfahren in Gang gesetzt werden, um den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie herabzustufen – von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Die Resolution ziele unter anderem auf eine wirksame Unterstützung der Weidetierhaltung ab. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe ebenfalls im November 2022 die EU-Kommission angewiesen, eine eingehende Analyse der zur Verfügung stehenden Daten zum Wolf durchzuführen. Nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN gelte der Wolf in Europa heute mit rund 19.000 Tieren als ungefährdet.

PM/fh


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