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Aufgespießte Rotwildhäupter: Verfahren endet mit Geldbuße

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Ein 57-jähriger Jäger musste sich am Donnerstag wegen aufgespießter Rotwildhäupter vor Gericht verantworten.

(Symbolbild: RomanR /AdobeStock)

Der Beschuldigte hatte am Donnerstag am Landesgericht Wels verschiedene jagdliche, sowie forstwirtschaftliche Anschauungsweisen in Verbindung mit persönlichen Meinungsverschiedenheiten als Tatmotiv angegeben. „Auch das Rotwild hat eine artgerechte Existenzberechtigung“, wie der beklagte Jäger von Medien zitiert wird. Als „Denkanstoß“ habe er die Häupter daher in der Nacht vom 5. auf den 6. Januar (Rauhnacht/Bosheitsnacht in Österreich) auf mitgebrachten Baustahlstangen vor dem Haus des Jäger-Obmanns platziert. Gefährlich bedrohen wollen habe der 57-Jährige damit aber niemanden.

Wie die oö.nachrichten berichten, hat das Gericht es anstatt einer Verurteilung bei einer diversionellen Geldbuße in Höhe von 600 Euro belassen, womit der Beschuldigte wohl sofort einverstanden war. Wird ein Strafverfahren mittels Diversion beendet, endet es ohne Urteil und der Beschuldigte gilt als nicht vorbestraft.

fh


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