ANZEIGE

MV fordert Änderung des BNatSchG

1551

Mecklenburg-Vorpommern (MV) will über die Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Juni eine Änderung des Paragraphen 45a des Bundesnaturschutzgesetzes erwirken.

Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Die Stimmung bei Weidetierhaltern und auf dem Land wohnenden Familien reicht aktuell von Angst bis Wut“ (Quelle: Elisabeth Aßmann)

Wie das Umweltministerium bekannt gab, sei ein entsprechender Antrag in der Vorbereitung.

Es geht um den Umgang mit dem Wolf. „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die von Bundesministerin Lemke geplante Regelung zum schnelleren Abschuss von Schadwölfen zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht war“, so Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann. Darauf würden bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachen hindeuten, auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Um keine weitere Zeit zu verlieren, werde man der UMK vorschlagen, zügig das Bundesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es endlich möglich wird, Problemwölfe aus dem Bestand zu entnehmen. Sollte der Bund sich hierbei nicht schnell genug bewegen, könne nur eine Bundesratsinitiative weiterhelfen, für die sich Mecklenburg-Vorpommern stark mache.

fh


ANZEIGE
Aboangebot