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Kein Aushorstungs-Verbot

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In einer Online-Petition mit dem Titel „Illegale Greifvogelverfolgung stoppen“ fordert der NABU unter anderem, dass zukünftig keine Ausnahmegenehmigungen für das Aushorsten junger Habichte erteilt werden.

Ausgehorstete und von Falknern betreute Habichte haben eine höhere Überlebensrate. Foto: Thomas Kunc
Ausgehorstete und von Falknern betreute Habichte haben eine höhere Überlebensrate. Foto: Thomas Kunc
Der Deutsche Falkenorden (DFO) lehnt selbstverständlich jegliche Form illegaler Verfolgung von Greifvögeln grundsätzlich ab, kann aber aus jagd-, naturschutz, artenschutz- und tierschutzrechtlicher Sicht keine Gründe erkennen, warum das Aushorsten von Habichten verboten werden sollte.
Die EU-Vogelrichtlinie sieht explizit eine Naturentnahme von nicht gefährdeten Arten vor, die im Einzelfall behördlicherseits streng geprüft wird. Auch wenn die Zucht von Habichten unter Haltungsbedingungen gelingt, sollte die Aushorstung oder der Fang von Habichten im streng geprüften Einzelfall entsprechend der EU-Vogelrichtlinie, im Rahmen einer Nutzung natürlicher Ressourcen, weiterhin möglich sein (IUCN 2000).                                                                     red.

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