Der Jäger, der im Februar im Goms versehentlich eine Wolfsfähe statt eines Fuchses streckte (WuH berichtete), ist von der Staatsanwaltschaft Oberwallis zu einer Geldbuße von 1 200 Franken wegen Zuwiderhandlung gegen das eidgenössische Jagdgesetz verurteilt worden. Das meldeten regionale Medien.
Der Jäger muss eine Geldbuße von 1200 Franken zahlen, da er versehntlich eine Wolfsfähe erlegte.
Foto: Jürgen Schiersmann
Deren Berichten zufolge hatte der Waidmann im Schnee einen Fuchs in Anblick, dem ein weiter vermeintlicher Rotrock folgte. Das zweite Wild erlegte er mit Schrot und entdeckte erst am Stück, dass es ein Wolf war. Er wurde später als Fähe F28 identifiziert. Der Schütze zeigte sich selbst bei der Wildhut an. Die Geldbuße bekam er, weil er das Wild vor dem Schuss nicht sauber angesprochen hatte, und weil er nicht das korrekte Patent für die Fuchspassjagd gelöst hatte. Allerdings könnte dem Mann noch eine Schadenersatzforderung des Kantons Wallis in Höhe von 3 000 Franken drohen wegen Zuwiderhandlung gegen den Schutz wildlebender Tiere.
Ebenfalls vor Gericht entschieden wurde über die Wilderei an dem Wolf M63, dessen Kadaver 2016 am Ufer der Rhone entdeckt worden war. Ein Hinweis der Wildhut brachte damals einen pensionierten Jäger in Verdacht, gegen den die Staatsanwaltschaft Wallis bereits wegen anderer Vergehen ermittelte. 2017 erhob sie Anklage wegen diverser Verstöße gegen die eidgenössische und kantonale Jagdgesetzgebung sowie gegen das Waffengesetz.
Vom Vorwurf der Wolfswilderei wurde er am 29. Juni vor dem Bezirksgericht Brig freigesprochen, weil ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Für diverse waffenrechtliche Belange wurde der Mann aber zu Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. vk