Auf die vier Arten Mittelsäger, Tafelente, Uferschnepfe und Dunkler Wasserläufer soll im Rahmen des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogelabkommens (AEWA) keine Jagd mehr erlaubt werden, obwohl es sich im Sinne der EU-Vogelrichtlinie um jagdbare Arten handelt. Tafelenten werden aktuell in den meisten EU-Ländern noch bejagt. Für die fünf Arten Eiderente, Austernfischer, Kiebitz, Pfuhlschnepfe und Knutt wäre die Jagd nach Anhang 3 des Abkommens, im Rahmen eines internationalen Aktionsplans, noch erlaubt.
Die Tafelente wird als gefährdet eingestuft.
Foto: Helmut Pieper
Dies wurde auf der 7. Konferenz der Vertragsstaaten des AEWA in Durban (Südafrika) vom 4. bis 8. Dezember 2018 beschlossen, bei der über die Zukunft des europäischen und afrikanischen Wasservogelschutzes gesprochen wurde. Insgesamt nahmen 78 Parteien an der Veranstaltung teil, bei der Entscheidungen für die künftige Erhaltung und Bewirtschaftung von Wasservögeln, einschließlich der jagdbaren Wasservogelarten Europas, getroffen wurden. Auch die FACE, der CIC, die nationalen Jagdverbände BASC (England) und FNC (Frankreich) sowie das Forschungsinstitut OMPO (Oiseaux Migrateurs du Paléarctique Occidental) beteiligten sich an der Konferenz.
Alle drei Jahre untersucht AEWA die Bestandssituation der im Abkommen gelisteten Arten. Der Bestandsstatus bestimmt dann deren rechtlichen Status im Abkommen. Für Jäger ist dabei relevant, ob diese Arten bejagt werden dürfen. Nach den letzten Aufnahmen hat sich der Bestand vieler Wasservogelarten verschlechtert. Es sei wichtig, dass internationale Aktionspläne für diese Arten entwickelt werden, damit sich deren Populationen erholen können.
Aber nicht nur zurückgehende Arten benötigen die Aufmerksamkeit von AEWA. Auf der letzten Konferenz (Meeting of the Parties, MOP) hatte AEWA bereits die Ausarbeitung von Managementplänen für Grau- und Nonnengans beschlossen. Bestandsüberwachungen hatten dramatische Zuwächse belegt. Insbesondere die Regierungen der EU-Länder sahen einen klaren Bedarf nach internationaler Koordination für die Bewirtschaftung dieser Arten. Ein Problem war deren unterschiedlicher Rechtsstatus innerhalb der EU. Dieser erschwere die Pläne eines internationalen Managements. Inzwischen hat das MOP diese Pläne einstimmig angenommen.
Zudem wurde der AEWA-Strategieplan zum Wasservogelschutz von 2019 bis 2027 entworfen. AEWA wird die internationale Koordination für die Erhaltung zurückgehender sowie konfliktträchtiger Arten weiter fördern. Einigen Vertragsparteien war es allerdings nicht möglich, den erforderlichen Aufstockungen des AEWA-Haushaltes nachzukommen. Das nächste AEWA-MOP ist 2021 in Ungarn in Verbindung mit der World Hunting and Nature Expo geplant. tht