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Recht: Wolfsabschuss erleichtert

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Der Bundestag hat am 19. Dezember einen Gesetsentwurf des Umweltministeriums von Svenja Schulze (SPD) angenommen, der die Entnahme von Wölfen erleichtern soll. CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke stimmten für die Novelle, die AFD lehnte sie ab.

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Der Bundestag hat die rechtlichen Hürden gesenkt, um Wölfe erlegen zu können.
Foto: Stefan Meyers

Der Abschuss der Grauhunde ist künftig gestattet, wenn bei Nutztierhaltern „ernste wirtschaftliche Schäden“ vorliegen statt wie bisher bei „erheblichen Schäden“. Dies soll Schäfer und Landwirte entlasten. Stücke aus einem zu Schaden gehenden Rudel dürfen nun so lange erlegt werden, bis keine Angriffe mehr erfolgen. Allerdings müssen die Länderbehörden die einzelnen Abschüsse im Vorfeld weiterhin genehmigen. Zudem strebt der Gesetzgeber einen Totalabschuss von Wolfshybriden an. rig

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