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Stahnsdorf und Kleinmachnow: Energiereduzierte Munition kommt nun zum Einsatz

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Jäger dürfen nun Unterschallmunition mit deutlich geringerer Auftreffenergie zur Schwarzwildbejagung in Kleinmachnow und Stahnsdorf einsetzen. Hierzu benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Obersten Jagdbehörde, wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in einer Pressemitteilung vom 13. März mitteilte. Die Oberste Jagdbehörde hatte die wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, damit die Sauen im urbanen Raum beider Ortschaften bejagt werden können (WuH berichtete).

In Stahnsdorf und Kleinmachnow wird künftig mit energiereduzierter Munition auf Sauen gejagt werden.
Foto: AdobeStock / by-studio / chairman / Eric Isselée

Laut MLUK kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die getestete Unterschallmunition eine ausreichende Tötungswirkung auf Wildschweine bei ­einem Einsatz innerhalb der Schussdistanzen von 10 bis 50 Metern aufweise. Weiterhin erfülle die getestete Munition die Mindestanforderungen an Unterschallmunition und die Anforderungen des Tierschutzes für eine schnelle Tötung. Dennoch ist auch beim Einsatz dieser Munition auf einen ausreichenden Kugelfang zu achten.

Nach § 19 Bundesjagdgesetz ist die Jagd auf Schwarzwild eigentlich nur mit Munition im Mindestkaliber 6,5 Millimeter und mit einer Auftreffenergie auf 100 Metern von mindestens 2.000 Joule erlaubt. Die Jagd mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Munition würde ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Sachgüter in den beiden befriedeten Bezirken Stahnsdorf sowie Kleinmachnow bedeuten und könnte wenn überhaupt nur unter größten Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gefahr von Querschlägern und Abprallern wäre zu groß.

Neben der energiereduzierten Munition setzt das Umweltministerium auch auf den Fallenfang, eine intensivere Beratung durch die Wildökologische Forschungsstelle des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde (LFE) und eine intensive Schwarzwildbejagung durch die Jagdpächter.

aml


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