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Salzburg: Wolfsabschuss vom Tisch

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Sechs Monate, nachdem bei Salzburg der Wolf 59MATK zum Abschuss freigegeben worden war, hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid der Behörde im Dezember wieder kassiert (Az. 405-1/549/1/61-2020).

Der Wolf 59MATK hat allein 24 Schafe gerissen (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Grund: Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hatte die Ausnahmebewilligung erteilt, ohne dass die entsprechenden Jagdinhaber dies überhaupt beantragt hatten. Sie habe damit ihre Kompetenzen überschritten, so das Landesverwaltungsgericht. Der Wolf hatte allein binnen drei Wochen im Juni und Juli 2019 24 Schafe gerissen. Weitere Risse waren 2020 erfolgt. Nachdem im Juni 2020 der Bescheid zum Abschuss ergangen war, hatten im Juli Naturschutzverbände dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser folgte das Gericht inhaltlich zwar nicht, sondern nahm die Formalie zum Anlass, allerdings hat allein die Zeit, in der das Gericht sich damit beschäftigte, die Sache erledigt: Die Ausnahmebewilligung hätte nur bis 31. Dezember 2020 gegolten. Ob der Wolf sich überhaupt noch im Gebiet aufhält, ist zudem ebenfalls unklar.

vk


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