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Bayern – Grüne im Landtag nehmen Rote Liste in den Fokus

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Ausgerechnet zwei Abgeordnete der Umweltschutzpartei Bündnis 90/Die Grünen haben im Bayerischen Landtag mit einer Anfrage die Arbeitsweise des Bundesamts für Naturschutz (BfN) bei der Roten Liste hinterfragt.

Aufhänger war die Einstufung der Gams auf die Vorwarnstufe im Herbst 2020. Die Abgeordneten wollten unter anderem Details zur Arbeitsweise des BfN wissen sowie zu jener der Deutschen Wildtierstiftung (DeWist), die in der Roten Liste als eine der Hauptquellen für die Einstufung genannt wird. Die Antworten lieferten allerdings nicht etwa die betreffenden Institutionen selbst, zum Beispiel über das bayerische Umweltministerium, sondern das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dieses war nach eigener Aussage weder in die Bewertung eingebunden, noch nahm es für die Beantwortung Kontakt zu BfN und DeWist auf, wie eine WuH-Nachfrage dort ergab.

Eine Gams im Gebirge
Anlass der Anfrage an den Landtag war die Einstufung des Gamswildes auf die Vorwarnstufe der Roten Liste                         Foto: AdobeStock/Matthias

Entsprechend dürftig blieben die Antworten. Das BfN erläuterte gegenüber WuH, dass die Roten Listen von Artexperten und -expertinnen entlang einer festgelegten Kriterienliste erstellt würden. „Grundsätzlich haben Rote Listen eine lange Vorlaufzeit, da sie nur etwa alle zehn Jahre erscheinen“, führt das Amt aus. „Der Manuskripterstellung und Veröffentlichung gehen meist mehrere Jahre mit Vorarbeiten sowie komplexe Abstimmungs- und Prüfprozesse voraus.“ Die Einstufung der Gämse auf der Vorwarnliste beruhe auf der Angabe von Risikofaktoren. Die Autoren würden davon ausgehen, „dass sich die Bestandsentwicklung der Art in den nächsten zehn Jahren verschlechtern wird“. Die Deutsche Wildtierstiftung verwies darauf, dass zusätzlich zu den verwendeten Ergebnissen noch tiefergehende Studien und Berichte vorlägen, die auch auf der Internetseite zu finden seien.

vk


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