Seit Ende 2019 wurden im WuH-Testrevier zahlreiche Reviereinrichtungen unbrauchbar gemacht, zerstört oder gestohlen. Anfang Februar 2020 ermittelte die Redaktion zusammen mit der Polizei St. Goarshausen einen Tatverdächtigen. Gestern dann die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Lahnstein wegen Diebstahl und Sachbeschädigung (Az.30 Ds 2060 Js 37701/20).
Vor dem Amtsgericht Lahnstein wurde am gestrigen Donnerstag ein Fall aus dem WuH-Testrevier verhandelt (Foto: Falk Haacker)
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 7. Februar 2020 im WuH-Testrevier eine MMS-Wildkamera gestohlen sowie eine Kastenfalle samt Fangmelder beschädigt zu haben. Der entstandene Sachschaden im laufenden Fall beträgt mindestens 450 Euro. Insgesamt ist der entstandene Sachschaden wesentlich höher.
Fotoaufnahmen der Kamera sowie eingehende Fangmeldungen des Fallenmelder deuteten auf den 62-Jährigen ehemaligen Bergmann als Täter hin. Dieser räumte zwar ein, sich am Standort der Falle aufgehalten zu haben, den Diebstahl sowie die Sachbeschädigung leugnete er allerdings trotz des vorgelegten eindeutigen Beweismaterials.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und kam damit dem geforderten Strafmaß des Staatsanwalts nach. Auch für die Kosten des Rechtsstreits muss der Jagdstörer aufkommen.
Der Verurteilte kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einlegen zu wollen.
fh