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Wolf soll ins sächsische Jagdrecht

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– DJV-Präsidium unterstützt Bemühungen des LJV Sachsen –

Auf seiner Sitzung in Sachsen Anfang Februar hat das DJV-Präsidium zahlreche Gespräche mit Vertretern aus Wissenschaft, Jägerschaft und Politik zum Thema Wolf geführt. Staatsminister Frank Kupfer erörterte, dass der Wolf im Zuge der anstehenden Jagdgesetznovelle ins Jagdrecht übernommen werden solle. Der Wolf sei und bleibe eine über das Naturschutzrecht streng geschützte Art, auch wenn er darüber hinaus über das Jagdrecht geschützt ist, so Kupfer.
 
Das DJV-Präsidium begrüßt diese Initiative und unterstützt den LJV Sachsen bei seinen Bemühungen, den Wolf unter den Schutz und de Hege des Jagdrechts zu stellen. In Sachsen ist der Wolf wieder heimisch geworden und inzwischen mit mindestens fünf Rudeln vertreten. DJV-Präsident Borchert stellte klar: „Das Jagdrecht ist ein effektives Schutzrecht, Vergehen werden sogar strenger bestraft als im Naturschutzrecht. Es geht nicht darum, den Wolf zu bejagen, sondern die Jäger in das wissenschaftliche Monitoring als gleichberechtigte Partner einzubeziehen und so mehr qualifizierte Daten über den Wolf zu erhalten.“
 
„Sachsens Jäger wollen und können mehr Verantwortung übernehmen“, betonte LJV-Präsident Knut Falkenberg. Es sei an der Zeit, die flächendeckende Präsenz der Jäger und deren Wissen stärker zu nutzen. Das steigere auch die Akzeptanz in der Jägerschaft für den Wolf. „Sachsens Jäger werden den Beweis antreten, dass Waidmänner verantwortungsvolle Naturschützer sind“, sagte LJV-Präsident Knut Falkenberg.


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