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Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen

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Der Deutsche Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt, mit der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft umgesetzt werden soll.

Mit der Umsetzung des EGMR-Urteils können einzelne Grundstückseigentümer in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen ein Jagdverbot bzw. eine Jagdeinschränkung auf ihren Grundstücken erwirken, müssen dafür jedoch ein behördliches Verfahren durchlaufen. Dadurch sollen öffentliche Interessen wie der Schutz vor Tierseuchen oder der Artenschutz sowie der Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft ausreichend gewahrt bleiben.
 „Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie“, kommentiert Dr. Daniel Hoffmann, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), das Urteil. Der DJV hält die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 durch den Bund für konsequent. Auch wird die enge Orientierung am EGMR-Urteil begrüßt.
PM/fh

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