Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit 2007 im Kaukasus und Russland rasch aus.
Auffälliges Schwarzwild wird in Koblenz untersucht. Foto: Jürgen Weber |
Mittlerweile sind der Iran, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und seit dem 30.07.2012 auch die Ukraine betroffen. Vermutlich wurde das Virus dort durch Personen eingeschleppt, die Lebensmittel aus Schweinefleisch aus Russland eingeführt hatten.
Mit dem Ausbruch der ASP in der Ukraine ist der Tierseuche ein Sprung nach Westen gelungen. Die Gefahr einer Einschleppung des russischen ASP-Virustyps in die EU steigt damit an. Rein äußerlich ist die ASP nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) zu unterscheiden. Im Labor wird sie durch den Nachweis von Virus oder Antikörpern festgestellt.
Die klinischen Symptome (unter anderem hohes Fieber, Apathie, Festliegen, Zittern,Fressunlust, blutiger Durchfall, Atemprobleme, Blutungen vor allem in Haut, Lymphknoten, Blase, Darm, Milz) können in Abhängigkeit von der Virulenz der Stämme sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von deutlichen Veränderungen mit hoher Sterblichkeit bis hin zu kaum erkennbaren Verläufen. Die Tiere verbreiten das Virus bereits ab dem 1. bis 4. Tag nach einer Infektion durch ihren Kot, Urin, Speichel, Sekrete aus Nase und Lunge sowie insbesondere durch ihr Blut und infizieren so weitere Schweine.
Aktuelle Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts mit dem in Russland grassierenden ASP-Virustyp haben gezeigt, dass Wildschweine aller Altersklassen erkranken und nach spätestens zehn Tagen an der Seuche sterben. Das gleiche trifft auf die Hausschweine zu.
Beim Auffinden oder Erlegen eines verdächtigen Wildschweins in Rheinland-Pfalz sind Proben (Herzblut, Tonsille, Lymphknoten, Milz, Niere, Lunge) – besser noch das komplette Tier – an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz (Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstraße 34, 56073 Koblenz, Telefonzentrale 0261 / 9149-599) zu senden. Gleiches gilt bei einem Verdacht bei Hausschweinen. Dem Einsender entstehen für die Untersuchungen keine Kosten. Im Verdachtsfall ist das Veterinäramt zu verständigen. sb
» zurück