Skeptisch hat der jagdpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Jürgen Thies, auf die Ankündigung der Berliner Ampelkoalition reagiert, bis zum 21.06.2023 Eckpunkte für ein rechtskonformes Wolfsmanagement vorlegen zu wollen.
Nach Ansicht von MdB Hans-Jürgen Thies ist die in den Antworten der Bundesregierung zum Ausdruck kommende Tatenlosigkeit skandalös (Quelle: Privat)
„Wenn innerhalb der Ampel tatsächlich der Wille bestünde, in Deutschland die Voraussetzungen für ein rechtssicheres Management des Wolfsbestandes zu schaffen, dann hätte sie dies in den zurückliegenden 18 Monaten ihrer Amtszeit, in der sich der deutschlandweite Wolfsbestand um 45 % erhöht hat und in der sich die Zahl der Nutztierrisse trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen fast verdoppelt hat, längst tun können. Tatsache ist jedoch, dass zumindest SPD und Bündnis 90/die Grünen sowie das von der Grünenministerin Lemke geführte Bundesumweltministerium überhaupt keine regelbasierten Eingriffe in den heimischen Wolfsbestand wollen“, betont Thies.
Wie unambitioniert die Bundesregierung beim Wolfsbestandsmonitoring und -management agiert, verdeutlichen, nach Ansicht von MdB Thies, deren Antworten auf zwei von ihm gestellte Einzelanfragen (Arbeitsnummer 4/416 und 5/290). In ihren Antworten vom 05. und 25. Mai 2023 musste die Bundesregierung einräumen, dass ihr trotz der hohen Populationsdynamik sowohl hinsichtlich des bundesweiten Wolfsbestandes als auch bezüglich der wolfsverursachenden Nutztierrisse nur die überholten Daten aus dem vorletzten Kalenderjahr 2021 vorliegen. Erkenntnisse über die Anzahl von Nutztierrissen trotz Herdenschutzmaßnahmen hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben überhaupt nicht. Einräumen musste die Bundesregierung ferner, dass sie innerhalb der von der EU-Kommission bis zum 05.05.2023 gesetzten Frist keine aktuellen Daten über die Größe der deutschen Wolfspopulation und die Angriffe auf Nutztiere nach Brüssel übermittelt habe. Zur Begründung verwies sie darauf, dass die aktuellen Zahlen aus Deutschland veröffentlicht seien und bereits in den 2021 von der EU-Kommission veröffentlichten „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie eingeflossen“ seien.
Nach Ansicht von MdB Hans-Jürgen Thies ist die in den Antworten der Bundesregierung zum Ausdruck kommende Tatenlosigkeit skandalös. Mit Blick auf die rasant steigende Anzahl von wolfsverursachten Nutztierrissen (aktuell über 5000 p.a.), ist die Untätigkeit der Bundesregierung eine grobe Missachtung der Interessen der Weidetierhalter und der Sorgen der Menschen im ländlichen Raum. „Ich begrüße daher ausdrücklich die Initiative des Freistaates Bayern zum Erlass einer Wolfsverordnung, die am 01.05.2023 in Kraft getreten ist.“
Die dagegen von der FDP-Bundestagsfraktion unter Verweis auf ein von ihr beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegebenes Kurzgutachten geäußerten Rechtmäßigkeitsbedenken gegen die bayerische Wolfsverordnung greifen nach Ansicht von MdB Thies nicht durch. „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weist in seinem Kurzgutachten vom 10.5.2023 (WD8-3000-027/23) zutreffend darauf hin, dass die unteren Naturschutzbehörden bei Anwendung der bayerischen Wolfsverordnung diese im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis gesetzeskonform auszulegen haben. Bei richtiger Handhabung sind somit Verstöße gegen § 45 a Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz oder Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie gar nicht zu befürchten“ so Thies, der selbst Volljurist ist.
PM