Am 15. Juli 2009 hat die Armatix GmbH vor dem Landgericht München I eine hinreichende Unterlassungserklärung abgegeben. Dadurch konnte dieser Rechtstreit in der Hauptsache vollumfänglich für erledigt erklärt werden und ist die einstweilige gerichtliche Verfügung vom 2. Juli 2009 insoweit hinfällig. Damit steht fest, dass die Juli-Ausgaben der Zeitschrift Wild & Hund Nr. 13 und Nr. 14 uneingeschränkt verbreitet werden können.
Ihr Paul Parey Zeitschriftenverlag