Das Verbraucherschutzministerium in Brandenburg verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Seit 1. Oktober zahlt das Land für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro (bisher 100 Euro). Die Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erhofft sich durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung einen stärkeren Anreiz für die Entnahme von Schwarzwild.
Die möglichst vollständige Entnahme der Wildschweine innerhalb der doppelten festen Umzäunungen (Weiße Zonen) sowie im ASP-Schutzkorridor entlang der deutsch-polnischen Grenze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionstüchtigkeit der Schwarzwildbarrieren. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll der für Jäger entstehende Aufwand angemessen ersetzt werden. Außerdem wird die Aufwandsentschädigung für das Auffinden verendeter Tiere auch auf den Schutzkorridor entlang der Grenze ausgeweitet.
Foto: Richard Günzel
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der ASP sind wir auf die enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir das Engagement der Jägerinnen und Jäger mit der Erhöhung der Entschädigungen würdigen können. Wir sehen, dass die Bekämpfungsmaßnahmen in den zuerst gebildeten Kerngebieten wirken. Innerhalb der doppelt umzäunten Kerngebiete gehen die Fallzahlen deutlich zurück.“ Für das Erlegen und Abliefern eines Wildschweins aus einem Kerngebiet, einer Weißen Zone oder dem ASP-Schutzkorridor wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Tier durch die Landkreise und Kreisfreien Städte gewährt.Für das Auffinden und Melden des Fundorts verendeter Wildschweine, einschließlich Unfallwild wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
- Kerngebiete, Weiße Zonen, ASP- Schutzkorridor 150 Euro/Stück
- Gefährdetes Gebiet 100 Euro/Stück
- Pufferzone 100 Euro/Stück
Die den Landkreisen entstehenden Kosten für die Fallwildsuche und die Entnahme von Schwarzwild aus den Restriktionszonen werden durch das MSGIV vollständig erstattet. Jeder Fallwildfund sollte umgehend an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. So kann das Tier schnell auf das ASP-Virus untersucht und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das Auffinden, Bergen und Beseitigen von Fallwild gehört zu den zentralen Maßnahmen in der Bekämpfung der Tierseuche. Derzeit wird entlang der Grenze zu Polen ein zweiter fester Zaun errichtet. So entsteht ein Schutzkorridor, in dem der Wildschweinbestand möglichst auf null reduziert werden soll. Von den insgesamt rund 280 Kilometern ist mehr als ein Drittel fertig gestellt. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
Pressemitteilung MSGIV/ jb